· Fachbeitrag · Gemeinsamer Bundesausschuss
Verordnungsausschluss der Kombination Dipyridamol plus Acetylsalicylsäure
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16. Mai 2013 beschlossen, Arzneimittel, die Dipyridamol in Kombination mit Acetylsalicylsäure enthalten, von der Verordnungsfähigkeit zulasten der GKV auszuschließen. |
Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit als die zuständige Aufsicht den G-BA zweimal um ergänzende Stellungnahmen zum Beschluss gebeten hatte, erfolgte aktuell nunmehr die Nichtbeanstandung des Beschlusses. Dieser wird damit voraussichtlich zum 1. April 2014 in Kraft treten.
Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 21 | ID 42545969