· Fachbeitrag · Hilfsmittel
Verordnung von Hilfsmitteln zulasten der GKV
| Bei der Verordnung von Hilfsmitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind vom Arzt bestimmte Vorgaben zu beachten und je nach verordnetem Hilfsmittel auch unterschiedliche Vordrucke zu verwenden. Hier den Überblick zu behalten, ist für den Arzt in der Praxis nicht immer einfach. Nachfolgende Informationen, sowie die Hinweise auf weitergehende Informationsquellen, sollen Sie dabei unterstützen. Ergänzende Informationen zur Verordnung von Seh- und Hörhilfen lesen Sie in AAA 04/2015 |
Allgemeines
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, sofern diese im Einzelfall erforderlich sind, um
- den Erfolg der Behandlung zu sichern,
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