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  • · Fachbeitrag · Hypogonadismus

    Testosterontherapie: rechtliche Gesichtspunkte

    | Die Diagnostik und Therapie im Zusammenhang mit männlichem Hypogonadismus muss bei vorliegendem Verdacht bzw. nach gesicherter Diagnose grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet werden. Was es bei der Verordnung des Testosteronpräparats Nebido® zu beachten gibt, erfahren Sie hier.* |

    Erstattungsfähige Verordnung von Nebido®

    Nach §§ 11, 27, 31, 34 SGB V haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Behandlung einer Krankheit und Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Kosten dafür sind von den Krankenkassen zu erstatten. Dies setzt die bestimmungsgemäße Anwendung des Arzneimittels voraus und ist dann gegeben, wenn das Arzneimittel in der zugelassenen Indikation verordnet wird.

     

    Nebido® ist Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV; es bestehen keine Verordnungsbeschränkungen für Nebido®: Gemäß der Arzneimittel-Richtlinie/Anlage II des Gemeinsamen Bundesausschusses ist Nebido® kein Lifestyle-Arzneimittel und darf damit zulasten der Krankenkassen verordnet werden.

    Wirtschaftliche Verordnung von Nebido®

    Wie bei allen Arzneimitteln ist bei der Verordnung von Nebido® das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten:

     

    • Der Einsatz ist zweckmäßig und indikationskonform: Nebido® ist zugelassen für die Anwendung bei männlichem Hypogonadismus, wenn der Testosteronmangel klinisch und labormedizinisch bestätigt wurde.1

     

    • Der Einsatz ist wirtschaftlich: Die Wirtschaftlichkeit im engeren Sinne ist nur dann relevant, wenn im konkreten Behandlungsfall mehrere therapeutisch gleichwertige Arzneimittel existieren. In Deutschland ist Nebido® das einzige verfügbare langwirksame Injektionspräparat zur Testosteronersatztherapie.

     

    Wirtschaftlichkeit: So unterscheidet sich Nebido® von kurzwirksamen Injektionspräparaten

    Als einziges Injektionspräparat mit dem Wirkstoff Testosteronundecanoat unterscheidet sich Nebido® von anderen Injektionspräparaten mit Testosteronenantat in der Dosierung und im Injektionsintervall:

     

    • Der Inhalt einer Durchstechflasche Nebido® (entsprechend 1000 mg Testosteronundecanoat) wird im Abstand von 10 bis 14 Wochen injiziert. Injektionen in dieser Häufigkeit können ausreichende Testosteronspiegel aufrechterhalten und führen nicht zur Kumulation. Im Vergleich dazu müssen die kurzwirksamen Injektionspräparate (eine Ampulle entspricht 250 mg Testosteronenantat) alle 2 bis 3 Wochen, d.h. etwa 20-mal pro Jahr injiziert werden. Im Gegensatz dazu wird Nebido® nur ca. viermal pro Jahr intramuskulär injiziert. Das bietet den Patienten weitgehende Unabhängigkeit und erleichtert die Adhärenz.

     

    • Mit Nebido® wird der Testosteronspiegel bereits drei Tage nach der ersten Injektion in den physiologischen Bereich angehoben und bleibt für ca. 10 bis 14 Wochen bestehen (im ersten Injektionsintervall wird eine Aufsättigungsdosis nach frühestens 6 Wochen empfohlen). Bei korrekter Wahl des Applikationsintervalls bleiben die Testosteronspitzen und -talspiegel im Normbereich.2

     

    • Kurzwirksame Injektionspräparate weisen gemäß EAU-Leitlinie zum männlichen Hypogonadismus den Nachteil auf, dass sie mit erhöhten Erythrozytose-Raten verbunden sind und Fluktuationen im Serum-Testosteron ‒ teilweise außerhalb des Normbereichs ‒ verursachen können.3

     

    Da das Therapieziel die Symptomlinderung durch die Erreichung dauerhaft physiologischer Testosteronspiegel ist, kann somit nicht davon ausgegangen werden, dass ggf. preisgünstigere kurzwirksame Testosteroninjektionen in gleicher Weise zweckmäßig sind.

     

    PRAXISHINWEIS | Besteht ein berechtigter Verdacht auf einen männlichen Hypogonadismus, kann bereits die erste Testosteronbestimmung zu Lasten der GKV oder PKV durchgeführt werden.

     

    Dokumentieren ist das A und O

    Dokumentieren Sie die Symptome, die sich aus der klinischen Untersuchung ergeben, in der Patientenakte und ergänzen Sie Ihren Verdacht durch den Zusatz V (= Verdacht) hinter der ICD-10-Kodierung (z.B. E29.1V).

     

    • Bei Diabetes-Patienten kann für die Labordiagnostik die Ausnahmeziffer 32022 angesetzt werden.
    • Wenn die Labordiagnostik einen Testosteronmangel nicht bestätigt, darf eine Testosterontherapie nicht zu Lasten der GKV durchgeführt werden und sollte in der Patientenakte mit dem Zusatz A (= Ausschluss) hinter der ICD-10-Kodierung (z.B. E29.1A) dokumentiert werden.
    • Wurde der Testosteronmangel klinisch und laborchemisch bestätigt, sollten Sie eine eindeutige ICD-10-Kodierung (z.B. E29.1G) mit dem Zusatz G (= Gesichert) in der Patientenakte dokumentieren. In Betracht kommen folgende Kodierungen:
      • E23.0 (Hypogonadotroper Hypogonadismus)
      • E29.1 (Testikuläre Unterfunktion)
      • E29.8 (Sonstige testikuläre Dysfunktion)
      • E29.9 (Testikuläre Dysfunktion, nicht näher bezeichnet).

     

    PRAXISHINWEIS | Eine Kodierung nach ICD-10 ist in der GOÄ nicht vorgeschrieben, es muss jedoch eine Klartextdiagnose angegeben werden. Die ICD-10-Kodierung ist aber auch für die PKV nützlich und unterstreicht die Sorgfalt bei der Diagnosefindung.

     

     

    Eine Dokumentationshilfe inkl. Leitfaden zur Diagnose des männlichen Hypogonadismus gemäß der Leitlinie der European Association of Urology3 sowie ein Musterschreiben für die Krankenkasse zwecks Erstattung der Behandlung des männlichen Hypogonadismus mit Nebido® finden Sie im Bereich „Downloads“ > „Verordnung“.

     

    • Hinweise zur EBM- & GOÄ-Abrechnung

    Eine Übersicht der EBM- und GOÄ-Abrechnungsziffern im Zusammenhang mit der Diagnose und Therapie des männlichen Hypogonadismus finden Sie in AAA 03/2018, Seite 15.

     

    *Pflichttext unter aaa.iww.de >Downloads

     

    Quellen

    • 1. Fachinformation Nebido® 1000 mg Injektionslösung, Zulassungsnummer 60074.00.00, Jenapharm GmbH & Co. KG (Stand November 2016)
    • 2. Jockenhövel, F.; Beilage in „Der Urologe A“, 43 (10): 4, 2004
    • 3. Dohle GR et al., Guidelines on Male Hypogonadism, European Association of Urology 2017; Online unter: http://uroweb.org/guideline/male-hypogonadism/ (Letzter Zugriff Oktober 2017)

     

    L.JPH.MKT.MH.10.2017.0220

    Quelle: ID 45151934