· Fachbeitrag · Impfung
Schutzimpfungs-Richtlinie - G-BA beschließt verschiedene Änderungen und Ergänzungen
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2013 beschlossen, in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) eine Klarstellung hinsichtlich der Frist zur Umsetzung der STIKO-Empfehlungen aufzunehmen. Außerdem wurden die beiden Anlagen der SI-RL überarbeitet und übersichtlicher gestaltet. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt - vorbehaltlich der Nichtbeanstandung - am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschluss ist (ebenso wie die tragenden Gründe hierzu) auf der Internetseite des G-BA ( www.g-ba.de ) im Informationsarchiv abrufbar. |
Wichtig | Es handelt sich hierbei nicht um die jährlich vorzunehmende Beschlussfassung aufgrund der aktuell veröffentlichten STIKO-Empfehlungen. Diese liegen derzeit noch nicht vor.
Beschlussinhalte
Der Beschluss vom 18. Juli 2013 beinhaltet die folgenden Punkte:
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