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  • · Nachricht · Kassenabrechnung

    Muster 61 (Verordnung medizinischer Reha): Extrabudgetäre Vergütung der EBM-Nr. 01611

    | Die Ausstellung einer Verordnung von medizinischer Rehabilitation auf Vordruck-Muster 61 ‒ abzurechnen mit der EBM-Nr. 01611 ‒ wird ab dem 01.04.2018 extrabudgetär vergütet. Darauf haben sich KBV und Krankenkassen im Bewertungsausschuss verständigt. Bisher erfolgte die Vergütung dieser Leistung innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, in einigen KVen als qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV). |

     

    Anlass dieser Änderung ist die im vergangenen Jahr durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderung der Rehabilitations-Richtlinie. Danach können jetzt auch psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten unter bestimmten Voraussetzungen Rehabilitation verordnen. Bereits zum 01.04.2016 ist das zweistufige Verordnungsverfahren von Reha-Maßnahmen und damit auch das Formular 60 (Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten) entfallen. Details hierzu in AAA 03/2016, Seite 12.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 1 | ID 45196871