· Fachbeitrag · Langfristiger Behandlungsbedarf
Zwei Schaubilder für Sie zum Ausdrucken
| Im Bereich Downloads > Checklisten finden Sie zwei Schaubilder zur Verordnungspraxis bei langfristigem Heilmittelbedarf. |
- Ein Schaubild (Langfristgenehmigungen 1) stellt dar, wie der Patient eine Langfristtherapie erhalten kann und wie die Verordnung aussehen muss, damit die Krankenkassen den Antrag auf Kostenübernahme genehmigen.
- Auf dem anderen Schaubild (Langfristgenehmigungen 2) sehen Sie, wie die Krankenkassen mit den Genehmigungsanträgen verfahren.
Sie können die Schaubilder ausdrucken und in Ihrer Praxis aufhängen. So haben Sie alle Regelungen nicht nur in übersichtlicher Form, sondern auch dort griffbereit, wo Sie sie brauchen!
Weiterführende Hinweise
- Langfristigen Heilmittelbedarf richtig verordnen (AAA 04/2013, Seite 8)
- Ein Merkblatt mit Indikationsliste soll‘s richten (AAA 01/2013, Seite 11)
Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 1 | ID 39705310