14.02.2017 · Fachbeitrag · Regressgefahr
Fiktiv zugelassene Arzneimittel: Auch nicht als Sprechstundenbedarf verordnen!
| Krankenkassen müssen die Kosten für fiktiv zugelassene Arzneimittel nicht übernehmen, dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) bereits am 06.05.2009 (Az. B 6 KA 3/08 R). Nach dem Urteil wurden viele Ärzte von Regressforderungen überrascht. Denn seither überprüfen Kassen die Verordnungen von Ärzten auf fiktiv zugelassene Medikamente – dies gilt auch für Verordnungen als Sprechstundenbedarf. |
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