· Fachbeitrag · Schutzimpfung
G-BA setzt Impfempfehlungen der STIKO um
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 01.12.2016 beschlossen, sowohl die aktuellen STIKO-Empfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) zu übernehmen, als auch die durch das eHealth-Gesetz vorgenommene Ausweitung der Leistungspflicht der GKV nachzuvollziehen. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und tritt - vorbehaltlich der Nichtbeanstandung - am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |
Änderungen in der SI-RL
Im § 11 „Leistungsanspruch“ wird die durch das eHealth-Gesetz vorgenommene Ausweitung der Leistungspflicht der GKV (Impfungen aufgrund eines im Rahmen der Ausbildung vorgeschriebenen Auslandsaufenthalts) nachvollzogen.
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