04.10.2017 · Fachbeitrag · Schutzimpfung
STIKO veröffentlicht neue Impfempfehlungen
| Die ständige Impfkommission (STIKO) hat in den Epidemiologischen Bulletins Nr. 34 bis 36 ihre aktuellen Impfempfehlungen veröffentlicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss nun innerhalb von drei Monaten entscheiden, inwieweit er diese in seine Schutzimpfungs-Richtlinie übernimmt. Nur die in der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgeführten Impfungen gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang in der GKV. Darüber hinausgehende Impfungen können von Krankenkassen als Satzungsleistungen vorgesehen werden. Die wichtigsten Änderungen fasst AAA zusammen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig