· Fachbeitrag · Schutzimpfungs-Richtlinie
So setzt der G-BA die neuen Empfehlungen der STIKO zur Impfung gegen Pneumokokken um
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16.11.2023 beschlossen, die neuen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen Pneumokokken in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) umzusetzen. Die STIKO empfiehlt u. a. bei der Standardimpfung ab 60 Jahren nicht mehr den Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff PPSV23, sondern den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20). Bei der Indikationsimpfung ab dem Alter von 18 Jahren wird keine sequenzielle Impfung mehr empfohlen. Der G-BA-Beschluss ist am 14.01.2024 in Kraft getreten und gilt seitdem für Kassenpatienten (SI-RL inkl. Anlagen beim G-BA online unter iww.de/s10270 ). |
Umsetzung in der SI-RL
Zu unterscheiden sind die Vorgaben bei der Standard- sowie der Indikationsimpfung gegen Pneumokokken.
Standardimpfung
Bei der Standardimpfung (für Personen ab dem Alter von 60 Jahren) lauten die Hinweise in Spalte 3 der Anlage 1 der SI-RL nunmehr wie folgt:
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