· Fachbeitrag · Verordnung
Alte BtM-Rezepte nur noch bis 31. Dezember 2014 verwendbar
| Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat aktuell darüber informiert, dass die alten Betäubungsmittelrezepte ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr zur Verschreibung verwendet werden dürfen. Die alten BtM-Rezepte sollen nicht an die Bundesopiumstelle zurückgeschickt werden, sondern müssen vom verschreibenden Arzt mit den Durchschriften der ausgestellten BtM-Rezepte drei Jahre aufbewahrt werden. |
Seit März 2013 werden durch die Bundesopiumstelle die neuen BtM-Rezepte herausgegeben, die eine deutlich sichtbare, fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer tragen. Die „alten“, also vor März 2013 herausgegebenen, BtM-Rezepte tragen eine deutlich längere Zahlenfolge.
MERKE | Die alten BtM-Rezepte dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2014 vom Arzt ausgestellt und bis zum 7. Januar 2015 von der Apotheke beliefert werden. Dies ergibt sich aus der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, nach der ein Betäubungsmittel von der Apotheke nur maximal sieben Tage nach Ausstellungsdatum auf dem Rezept abgegeben werden darf. |