· Nachricht · Verordnung
Häusliche Krankenpflege ‒ Neues Formular ab 01.10.2017
| Ab 01.10.2017 gilt ein neuer Vordruck für die häusliche Krankenpflege (Muster 12). Das neue Formular, auf dem Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege und die vor einem Jahr eingeführte Unterstützungspflege verordnet werden können, ist einfacher auszufüllen und enthält trotzdem alle Informationen, die der Pflegedienst für die Versorgung der Patienten benötigt. |
Wichtig | Häusliche Krankenpflege darf ab dem 01.10.2017 nur noch auf dem neuen Formular verordnet werden. Alte Vordrucke dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden, da sie ihre Gültigkeit verlieren.
Quelle: Ausgabe 09 / 2017 | Seite 1 | ID 44844441