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  • · Fachbeitrag · Verordnung

    Klimaschutz in der Hausarztpraxis: Neue Leitlinie zur Verordnung von Inhalativa

    | Das Gesundheitswesen ist in Deutschland laut Studien für rund fünf Prozent der CO 2 -Emissionen verantwortlich. In der hausärztlichen Versorgung verursachen inhalative Arzneimittel (vor allem bei Asthma bronchiale und COPD) die höchsten Emissionen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hin und stellt dazu eine neue S1-Leitlinie für die ärztliche Praxis vor. |

     

    Neue S1-Leitlinie der DEGAM veröffentlicht

    Im hausärztlichen Bereich verursacht die Verordnung von Medikamenten die größten CO2-Emissionen, so die DEGAM. Insbesondere inhalative Arzneimittel (Dosieraerosole) seien aufgrund der verwendeten Treibmittel am schädlichsten für das Klima. Durch einen Wechsel von Dosieraerosolen zu Pulverinhalatoren ließe sich der CO2-Fußabdruck im Gesundheitswesen deutlich reduzieren. Vor diesem Hintergrund hat die DEGAM eine neue S1-Leitlinie veröffentlicht. Es handele sich um die erste Leitlinie, die explizit die Bedeutung der Verschreibung einer Medikamentengruppe für den Klimawandel thematisiert.

     

    Umstellung auf Pulverinhalatoren im Fokus

    Bisher orientiert sich die Auswahl des inhalativen Arzneimittels vor allem an Handhabung und Atemtechnik. Für die meisten Patienten sind auch Pulverinhalatoren gut zu nutzen, nur für Kinder unter fünf Jahren oder geriatrische Patienten wird meist auf Dosieraerosole gesetzt, weil diese etwas leichter einzuatmen sind.

     

    Für alle anderen Patientengruppen bieten sich die Pulverinhalatoren gleichermaßen an ‒ mit einem klaren Vorteil in der Klimabilanz. Dazu gibt die neue Leitlinie konkrete Hilfestellungen für die ärztliche Praxis: Die vorhandene Evidenz zur Entscheidung zwischen Pulverinhalatoren und Dosieraerosolen wird zusammengefasst und der Aspekt des Klimaschutzes durch Treibmittel explizit aufgegriffen.

     

    Die 13-seitige Leitlinie informiert darüber, dass eine randomisierte Studie zu dem Ergebnis kommt, dass die Umstellung auf die klimafreundlicheren Pulverinhalatoren zu einer substanziellen Verringerung des Treibhausgasausstoßes ohne Nachteile in Bezug auf die Asthmakontrolle führt. Auch andere Studien kamen zu dem Ergebnis, dass es keine klinisch relevanten Unterschiede zwischen den beiden Darreichungsformen gibt.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Leitlinie „Klimabewusste Verordnung von inhalativen Arzneimitteln“ bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) online unter iww.de/s6862
    • Pressemitteilung vom 07.07.2022 zur Vorstellung der neuen S1-Leitlinie bei der DEGAM online unter iww.de/s6863
    Quelle: Ausgabe 09 / 2022 | Seite 14 | ID 48478127