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  • · Fachbeitrag · Verordnung

    Kompressionsstrümpfe korrekt rezeptieren

    | Die Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln ist frei von Budgets und Richtgrößen, sie erfolgt ausschließlich nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Dazu zählt auch die Rezeptierung von medizinischen Kompressionsstrümpfen für die Therapie von Venenpatienten. |

     

    Ärzte können zweimal pro Jahr Patienten neue medizinische Kompressionsstrümpfe verordnen. Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren diesen kontinuierlichen Versorgungsturnus zur Sicherung des Therapieerfolgs. Dabei obliegt die Wahl der Kompressionsklasse (CCL 1 bis CCL 4) dem ärztlichen Ermessen.

     

    PRAXISHINWEIS | Medizinische Kompressionsstrümpfe sollten stets auf einem separaten Rezept verordnet werden. Das Feld mit der Nummer 7 (Hilfsmittel) ist mit der Ziffer 7 zu kennzeichnen. Neben der Diagnose ist die Anzahl der Strümpfe /Strumpfhosen aufzuführen (1 Paar oder 1 Stück). Daneben werden die Kompressionsklasse, die Länge (Waden-Strumpf, Strumpfhose etc.), die Art der Fußspitze (offen/geschlossen), die Hilfsmittelnummer und besondere Vermerke(zum Beispiel Maßanfertigung) auf dem Rezept vermerkt.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 1 | ID 28353640