· Fachbeitrag · Verordnung
Neue Vordrucke und Vergütungsregelungen ab 01.10.2018
| Zum 01.10.2018 werden zwei neue Vordrucke eingeführt: Muster 64 „Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter gemäß § 24 SGB V“ und Muster 65 „Ärztliches Attest Kind zur Verordnung einer medizinischen Vorsorge/Rehabilitation für Mütter oder Väter gemäß §§ 24, 41 SGB V“. |
Für das Ausstellen des Vordrucks Muster 64 wird die Nr. 01624 neu in den EBM aufgenommen und mit 210 Punkten (22,37 Euro) bewertet. Für das Ausstellen des Vordrucks Muster 65 ist die bereits bestehende Nr. 01622 (83 Punkte bzw. 8,84 Euro) berechnungsfähig. Die neuen Formulare sind im dritten Quartal erstmals über die reguläre Formularbestellung erhältlich und werden ab 01.10.2018 auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein.
Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 2 | ID 45265050