· Fachbeitrag · Vertragsarztwesen
Sprechstundenbedarf ‒ die wichtigsten Fakten und Tipps, um Regresse zu vermeiden
von Heike Junge-Rappenberg, Praxismanagement, Soest
| In der Praxis benötigen Sie als Ärztin bzw. Arzt eine Menge Materialen, Arzneimittel und andere Dinge, um Ihre Patienten zu behandeln und zu versorgen. Was davon Sprechstundenbedarf (SSB) ist sowie neue Fragen rund um den SSB infolge der Coronapandemie beantwortet dieser Beitrag. |
Was zählt zum SSB und wie funktioniert die Abrechnung?
Als SSB kommen nur Arzneistoffe, Verbandmittel oder medizinisch-technische Mittel infrage. Diese müssen
- bei mehr als einem Patienten
- regelmäßig mit nur einem geringen Teil einer Einzelpackung
- in Ihren Behandlungsräumen bzw. bei Hausbesuchen angewendet werden
- und/oder bei Notfällen zur Verfügung stehen.
Der SSB wird über das Rezept Muster 16 verordnet und kalendervierteljährlich bezogen. Die SSB-Vereinbarung (SpBV) wird zwischen den KVen und den Landesverbänden der Krankenkassen separat geschlossen. Das bedeutet, dass es in Deutschland 17 verschiedene SpBVen gibt.
MERKE | Der SSB darf ausschließlich für Kassenpatienten genutzt werden. Bei der Versorgung von Privatpatienten benötigen Sie für diese einen extra Vorrat an Materialien, der auch separat gelagert werden muss. Die für einen Privatpatienten benutzten Materialien können diesem im Anschluss in Rechnung gestellt werden. Hierbei ist § 10 GOÄ (Ersatz von Auslagen) zu beachten (siehe AAA 10/2018, Seite 7). |
Was sind die SSB-Kriterien und wie wird geprüft?
Um zu entscheiden, ob bestimmte Arzneistoffe, Verbandmittel etc. unter den SSB fallen, sind die folgenden Fragen zu bejahen:
- Ist der Patient laut § 1 Abs. 2 SpBV anspruchsberechtigt?
- Ist das Mittel noch nicht mit der abgerechneten EBM-Leistung abgegolten?
- Wird das Mittel nicht für einen Einzelpatienten oder im Rahmen einer Serienbehandlung eingesetzt?
- Ist das Mittel in der Anlage 1 der SpBV enthalten?
Prüfungen werden aufgrund von unzulässigem und/oder unwirtschaftlichem SSB durchgeführt. Vorsicht ist geboten bei Materialien, die nicht über SSB bezogen werden dürfen. Auch die SSB-Anforderung unwirtschaftlicher Packungsgrößen oder überhöhter Mengen ist problematisch.
MERKE | Zur Frage nach unzulässigem/unwirtschaftlichem SSB finden Sie auch Informationen im Honorarbescheid Ihrer KV. Einige KVen übermitteln Fehlerlisten und Verordnungsstatistiken, die Ihnen aufzeigen, welche Materialen, die Sie als SSB verordnet haben, von den Krankenkassen beanstandet werden. |
Die Prüfung von Einzelverordnungen auf unzulässigen SSB, auch als Prüfung in besonderen Fällen bezeichnet, findet i. d. R. auf Antrag statt. Die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen prüft, ob die beanstandeten Mittel im Sinne der SpBV zulässig sind. Sollten die Verordnungen unzulässig sein, werden die entstandenen Kosten regressiert.
Der verordnete SSB muss in einem angemessenen Verhältnis zur Patientenanzahl stehen und zur Ausrichtung der Praxis passen. Die Wirtschaftlichkeit der Verordnung von SSB wird kalenderjährlich auf Basis der arztgruppenspezifischen Durchschnittswerte durchgeführt.
Welche Besonderheiten gelten für die Erstbeschaffung?
Die Erstbeschaffung (Grundausstattung) bei Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit (auch bei Praxisübernahme und bei Eintritt/Bildung einer Gemeinschaftspraxis) erfolgt auf eigene Kosten. Ausnahmen gelten für Kontrastmittel, Seren und Impfstoffe gemäß der Schutzimpfungsvereinbarung. Der SSB auf Kosten der Krankenkasse darf ab dem ersten Kalendervierteljahr nach der Erstbeschaffung bezogen werden.
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Wenn Sie die Praxis am 01.04.2022 eröffnen, dürfen Sie also ab Juli 2022 (Quartal III/2022) den SSB beziehen. Die Kosten für die Erstbeschaffung tragen Sie als Praxisinhaber selbst! |
Wo kann der Sprechstundenbedarf bezogen werden?
Als niedergelassene Ärztin oder Arzt können Sie den SSB über Apotheken, Lieferanten oder direkt bei Pharmaunternehmen beziehen. Das Verfahren bleibt hierbei bei allen drei Bezugsmöglichkeiten gleich: Sie bestellen die Ware mit einer SSB-Verordnung (Muster 16), die dann an die Apotheke, den Lieferanten oder ein Pharmaunternehmen als „Zahlung“ abgegeben wird. Die anschließende Abrechnung erfolgt zwischen Ihrer Bezugsquelle und der Abrechnungsstelle.
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Beachten Sie folgende Regelungen bei der Versorgung Ihrer Patienten in der Praxis sorgfältig, um Regresse in Zusammenhang mit der SSB-Bestellung zu vermeiden:
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Spezielle Fragen zum SSB im Rahmen der Coronapandemie
Im Rahmen der Coronapandemie sind in den Arztpraxen zahlreiche Fragen zum SSB aufgetreten. Leider ist eindeutig geregelt, dass die allermeisten Mittel wie Corona-Schnelltests oder Schutzausrüstungen nicht zum SSB zählen.
Kein Impfzubehör für Corona-Impfungen als SSB
Impfzubehör wie Spritzen und Kanülen sowie NaCl-Lösung erhalten Sie mit den Impfstofflieferungen. Weiteres Material (z. B. Desinfektionsmittel, Tupfer oder Pflaster) ist mit der Corona-Impfvergütung abgegolten. Eine Verordnung über den SSB ist nicht möglich!
Keine COVID-19-Schnelltests über den SSB
Die Point-of-Care-Tests (PoC-Tests) sind kein SSB. Tragen Sie je nach KV die regional gültige EBM-Leistung ein und beachten Sie die aktuellen Regelungen der Testverordnung (TestV, zu finden beim Bundesgesundheitsministerium unter iww.de/s6025).
Keine persönliche Schutzausrüstung über den SSB
Einmal-Artikel wie Mundschutz oder Handschuhe gelten als allgemeine Praxiskosten, die von der Praxis selbst getragen werden müssen. Eine Abrechnung über den SSB ist nicht möglich. Die KVen stellen ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen seit Anfang des Jahres 2022 wieder Masken und weiteres Schutzmaterial kostenfrei nach Online-Bestellung zur Verfügung.
Keine Notfallmedikation im Rahmen einer Covid19-Impfung über den SSB
Wenn Sie als impfende Ärztin oder Arzt aufgrund des Anaphylaxie-Risikos einer COVID-19-Impfung Adrenalin Autoinjektoren als Notfallmedikation (z. B. Anapen®, Fastjekt® oder Jext®) vorrätig haben möchten, können Sie diese nicht über den SSB beziehen. Die Kostenträger begründen dies damit, dass deutlich höhere Kosten als bei Adrenalin-Ampullen entstehen. Zudem ist die Haltbarkeit der Autoinjektoren mit 20 bis 24 Monaten relativ kurz. Die zusätzliche Zeit für das Öffnen einer Glasampulle und das Aufziehen der Spritze sei nicht ausschlaggebend, da der Wirkeintritt nach intravenöser Applikation rascher sei.
Wenn Sie für einen möglichen Notfall in der Praxis dennoch Adrenalin-Autoinjektoren vorhalten und dieser im Notfall eingesetzt werden muss, so kann dieser nachträglich auf Namen des Patienten verordnet werden. Nicht genutzte Autoinjektoren bleiben aber Sache des Arztes.
Kein Hände- und Flächendesinfektionsmittel über den SSB
Nach wie vor sind Hände- und Flächendesinfektionsmittel nicht über den SSB zu beziehen. Diese Kosten sind allgemeine Praxiskosten und können auch nicht als Materialkosten berechnet werden.
Über SSB bezogene Desinfektionsmittel dürfen nur zur Anwendung am Patienten und ausschließlich zur Desinfektion der Haut, Schleimhaut und von Wunden verwendet werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie auf Produkte zurückgreifen, deren Anwendung laut Produktbeschreibung nur für die Desinfektion von Haut, Schleimhaut und von Wunden vorgesehen ist.