· Fachbeitrag · Früherkennung
Mit IGeL dem Schlaganfall vorbeugen
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Die Gesundheitsuntersuchung nach der G-BA-Richtlinie enthält als eventuell früh auf Gefäßkrankheiten hinweisende Bestandteile nur Anamnese, Ganzkörperstatus und die Bestimmung von Gesamt-Cholesterin. Folglich kann man spezielle Früherkennungsmaßnahmen nur als IGeL anbieten. |
Unterschiedliche Zielgruppen
Über das, was zur Früherkennung von Gefäßkrankheiten, besonders der hirnversorgenden Gefäße, geeignet ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Ein Kompromiss ist, die IGeL Patienten zu empfehlen, die ein erhöhtes Risiko aufweisen. Desweiteren kann man das Angebot auch individuell anpassen: zum Beispiel von der alleinigen Messung der Intimadicke bis zur vollständigen Duplex-Sonographie und erweiterter Laboruntersuchung. Die „Schlaganfall-Vorsorge“ kann auch mit einer Früherkennung von Herzkrankheiten verbunden werden. Selbstverständlich ist jeweils ein schriftlicher Behandlungsvertag erforderlich (Vorlage unter aaa.iww.de). Die Preisbildung erfolgt nach den Regeln der GOÄ. Sinnvoll ist, sich im Endpreis am „marktüblichen“ auszurichten.
Abrechnungsoptionen
Eine alleinige Messung der Intimadicke wird mit der Nr. 410 GOÄ berechnet, die der kontralateralen Seite mit der Nr. 420 GOÄ. Für Duplex-Untersuchungen der hirnversorgenden Gefäße kann man die Nrn. 410 + dreimal 420 + 645 GOÄ in Ansatz bringen. Ein zweimaliger Ansatz der Nr. 410 oder der mehr als dreimalige Ansatz der Nr. 420 GOÄ ist nicht erlaubt.
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