· Fachbeitrag · IGeL
Ärztliches Zeugnis zum Sportbootführerschein
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Ob auf Flüssen, Binnenseen oder Seeschifffahrtsstraßen: Wer in Deutschland ein Sportboot (ausgenommen ein mit Muskelkraft oder kleinen Segeln angetriebenes) führen will, braucht meist einen Sportbootführerschein. Um diesen zu bekommen, wird ein ärztliches Zeugnis benötigt ‒ eine IGeL! |
IGe-Leistung
Welche Leistungen für das ärztliche Zeugnis zum Sportbootführerschein erbracht werden müssen, ist ebenso wie die Form des Zeugnisses in Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) festgelegt.
Selbstverständlich sind die Untersuchungen und das Ausstellen des Zeugnisses IGe-Leistungen (IGeL), schließlich ist hier der private Lebensbereich betroffen. Abzurechnen ist demnach nach der GOÄ. Spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten sind für die Untersuchungen nicht erforderlich. Jeder Arzt darf das Zeugnis ausstellen. Damit ist insofern ein Problem verbunden, dass manche Ärzte, die sich z. B. ausdrücklich als „langjährig erfahrene Segler“ bezeichnen, dazu neigen, die Kosten für ihre „Sportskameraden“ so niedrig wie möglich zu halten ‒ Kosteninformationen von 20 bis 65 Euro sind zu beobachten. Solange die Kollegen dabei ihre erbrachten Leistungen auch berechnen und den Einfachsatz der GOÄ nicht unterschreiten, ist rechtlich dagegen nicht vorzugehen. Wir halten 75 Euro für angemessen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig