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  • · Fachbeitrag · IGeL

    Ärztliches Zeugnis zum Sportbootführerschein

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Ob auf Flüssen, Binnenseen oder Seeschifffahrtsstraßen: Wer in Deutschland ein Sportboot (ausgenommen ein mit Muskelkraft oder kleinen Segeln angetriebenes) führen will, braucht meist einen Sportbootführerschein. Um diesen zu bekommen, wird ein ärztliches Zeugnis benötigt ‒ eine IGeL! |

    IGe-Leistung

    Welche Leistungen für das ärztliche Zeugnis zum Sportbootführerschein erbracht werden müssen, ist ebenso wie die Form des Zeugnisses in Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) festgelegt.

     

    Selbstverständlich sind die Untersuchungen und das Ausstellen des Zeugnisses IGe-Leistungen (IGeL), schließlich ist hier der private Lebensbereich betroffen. Abzurechnen ist demnach nach der GOÄ. Spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten sind für die Untersuchungen nicht erforderlich. Jeder Arzt darf das Zeugnis ausstellen. Damit ist insofern ein Problem verbunden, dass manche Ärzte, die sich z. B. ausdrücklich als „langjährig erfahrene Segler“ bezeichnen, dazu neigen, die Kosten für ihre „Sportskameraden“ so niedrig wie möglich zu halten ‒ Kosteninformationen von 20 bis 65 Euro sind zu beobachten. Solange die Kollegen dabei ihre erbrachten Leistungen auch berechnen und den Einfachsatz der GOÄ nicht unterschreiten, ist rechtlich dagegen nicht vorzugehen. Wir halten 75 Euro für angemessen.