· Fachbeitrag · Selbstzahler
STD-Diagnostik als IGeL
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Die Zahl der Neuinfektionen mit (fast allen) sexuell übertragbaren Erkrankungen (Sexually transmitted diseases, STD) steigt an - dies konnte auch die verstärkte Aufklärung nicht verhindern. Allerdings trägt die Aufklärung dazu bei, dass immer mehr Menschen wissen, dass Infektionen unbemerkt bleiben können. Dies führt zu einem steigenden Bedarf an gewünschter medizinischer Abklärung von Verdachtsmomenten. |
GKV-Leistung oder IGeL?
Wenn bereits Symptome vorliegen, die auf eine eventuelle Ansteckung mit einer STD hinweisen, ist die Abklärung der Beschwerden zulasten der GKV vorzunehmen. Das gilt auch dann, wenn die Symptome uncharakteristisch sind. Bei symptomfreien Patienten ist die Abklärung aber IGe-Leistung (IGeL). Ausnahme davon sind die Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge, bei Schwangerschaftsabbruch und das Chlamydien-Screening bei Frauen unter 25 Jahren.
IGeL ist die Abklärung auch dann, wenn eine konkrete Risikosituation vorliegt. Weder ist die Angst vor Ansteckung eine „Krankheit“ im Sinne des Sozialgesetzbuchs, noch fiele sie (mit der Ausnahme des Zusammentreffens mit der Mutterschaftsvorsorge) unter eine der zulasten der GKV möglichen Früherkennungsmaßnahmen. Offensichtlich wird das, wenn man bedenkt, dass selbst die Damen und Herren des sexuellen Dienstleistungsgewerbes die Kosten für ihre regelmäßigen Untersuchungen selber tragen müssen, sofern sie nicht das (eingeschränkte und regional unterschiedliche) Angebot des Gesundheitsamts in Anspruch nehmen.
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