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  • · Fachbeitrag · Zusatzleistungen

    Abrechnung der Homöopathie - IGeL, EBM, GOÄ

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Aus verschiedenen Quellen ergibt sich das Bild, dass etwa die Hälfte der Bevölkerung an homöopathischen Behandlungsmethoden interessiert ist. Bei Frauen soll der Anteil sogar etwa 75 Prozent betragen. Wer als Arzt offen gegenüber diesen Methoden ist, sollte mit seinen Patienten über die Möglichkeiten der Homöopathie sprechen und kann sich über zusätzliche Umsätze freuen - denn grundsätzlich ist die homöopathische Behandlung eine IGe-Leistung (IGeL). |

    Nachfrage ist groß

    Nicht nur in haus- und frauenärztlichen Praxen ist die Nachfrage nach homöopathischen Behandlungsmethoden groß, sondern auch bei Kinderärzten. Schließlich sind es in der Regel Mütter, die die Kinder begleiten. Meist wird von den Patienten bzw. Müttern die ärztliche Kompetenz im Miteinander von Schulmedizin und naturheilkundlichen Behandlungsverfahren gesucht. Typisch dafür ist, dass gerade bei vorgesehenen Verordnungen von Antibiotika, Psychopharmaka oder Analgetika nach homöopathischen Alternativen gefragt wird.

    Abrechnung bei GKV-Patienten

    Jede homöopathische Behandlung ist grundsätzlich eine IGeL, weil sie nicht als Regelleistung im EBM enthalten ist. Über diese Tatsache sind Kassenpatienten aufzuklären und damit auch darüber, dass es sich um eine Privatleistung handelt, die gegebenenfalls nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Der Umstand, dass die Homöopathie nicht als Regelleistung im EBM enthalten ist, hat dennoch für die meisten der Kassenpatienten keine finanziellen Nachteile: