07.01.2019 · Downloads allgemein · Kanzleiorganisation · Elektronischer Rechtsverkehr
DSK: Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DS-GVO
Auch als Rechtsanwalt müssen Sie ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten erstellen. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dient als wesentliche Grundlage für eine strukturierte Datenschutzdokumentation und hilft Ihnen dabei, gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO nachzuweisen, dass die Vorgaben aus der DS-GVO eingehalten werden (Rechenschaftspflicht). Es stellt somit ein wesentliches Element für die Etablierung eines umfassenden Datenschutz- und Informationssicherheits-Managementsystems dar. Das Dokument bietet Ihnen dazu umfangreiche Hinweise der Datenschutzkonferenz DSK.
Quelle: 45672997