02.02.2016 · Fachbeitrag aus AK · Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Das Verhältnis von § 59b Abs. 2 BRAO zu § 14 S. 1 BORA ist eindeutig: Der Rechtsanwalt vertritt die Interessen seines Mandanten! Aber darf er dazu auch gegen seine eigenen berufsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Die Gefahr besteht gar nicht, hat nun der BGH entschieden (26.10.15, AnwSt (R) 4/15) – in seinem Fall verletzte der Anwalt nämlich keine Pflicht, als er ein Empfangsbekenntnis nicht unterschrieb.
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