27.02.2022 · Fachbeitrag aus AK · Betriebsveranstaltungen
Die Umsatzsteuer hat eine eigenständige Systematik. Es ist deshalb nicht überraschend, dass diverse einkommensteuerliche Regelungen zu Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in der Umsatzsteuer nicht eins zu eins übernommen sind. So verhält es sich auch bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen. Der folgende Beitrag stellt die lohn- sowie umsatzsteuerlichen Unterschiede vor und erläutert, was dies für Betriebsveranstaltungen der Kanzlei bedeutet.
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