27.02.2021 · Nachricht aus AK · Fördermittel für die Kanzlei
Das Bundesfinanzministerium hat die aktuellen Corona-Überbrückungshilfen konkretisiert, die auch Anwälte in Anspruch nehmen können (siehe Schaubild: iww.de/s4558 ). Der Beitrag aus AK 2/2021 ist dementsprechend online aktualisiert worden (ak.iww.de, Abruf-Nr. 47061016 ) oder steht in der zusammenfassenden Sonderausgabe zur Verfügung (Abruf-Nr. 47061094 ).
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