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  • · Nachricht · Fördermittel für die Kanzlei

    Aktuelle Corona-Hilfen 2021 auch für Rechtsanwälte aktualisiert

    | Das Bundesfinanzministerium hat die aktuellen Corona-Überbrückungshilfen konkretisiert, die auch Anwälte in Anspruch nehmen können (siehe Schaubild: iww.de/s4558 ). Der Beitrag aus AK 2/2021 ist dementsprechend online aktualisiert worden (ak.iww.de, Abruf-Nr. 47061016 ) oder steht in der zusammenfassenden Sonderausgabe zur Verfügung (Abruf-Nr. 47061094 ). |

     

    Weiterführende Hinweise

     

    • Förderdarlehen ‒ so kommen Rechtsanwälte an öffentliche Finanzierungsfördermittel, AK 20, 162
    • Zuschüsse zur „Gründung“, zur Festigung oder für neue Vorhaben in der Rechtsanwaltskanzlei, AK 20, 180
    • Wachsende Kanzlei: Förderdarlehen für Investitionsanlässe von Anwälten, AK 20, 197
    • Energieverbrauch in der Kanzlei senken und Energiefördermittel in Anspruch nehmen, AK 20, 216
    • Staatliche Hilfen für Rechtsanwälte in der Corona-Krise, AK 21, 34
    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 37 | ID 47112085