· Nachricht · Fördermittel für die Kanzlei
Aktuelle Corona-Hilfen 2021 auch für Rechtsanwälte aktualisiert
| Das Bundesfinanzministerium hat die aktuellen Corona-Überbrückungshilfen konkretisiert, die auch Anwälte in Anspruch nehmen können (siehe Schaubild: iww.de/s4558 ). Der Beitrag aus AK 2/2021 ist dementsprechend online aktualisiert worden (ak.iww.de, Abruf-Nr. 47061016 ) oder steht in der zusammenfassenden Sonderausgabe zur Verfügung (Abruf-Nr. 47061094 ). |
Weiterführende Hinweise
- Förderdarlehen ‒ so kommen Rechtsanwälte an öffentliche Finanzierungsfördermittel, AK 20, 162
- Zuschüsse zur „Gründung“, zur Festigung oder für neue Vorhaben in der Rechtsanwaltskanzlei, AK 20, 180
- Wachsende Kanzlei: Förderdarlehen für Investitionsanlässe von Anwälten, AK 20, 197
- Energieverbrauch in der Kanzlei senken und Energiefördermittel in Anspruch nehmen, AK 20, 216
- Staatliche Hilfen für Rechtsanwälte in der Corona-Krise, AK 21, 34
Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 37 | ID 47112085