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  • · Nachricht · Autokauf

    Motor EA 189: Tochterunternehmen haften nur bei eigener Kenntnis

    | Tochterunternehmen der VW AG haften für die manipulierte Software beim Motor EA 189 nur, wenn sie selbst sittenwidrig geschädigt haben. Die Sittenwidrigkeit von VW wird ihnen nicht zugerechnet. Das hat der BGH im Fall eines Audi A6 Avant klargestellt. |

     

    Der Käufer hatte im Jahr 2015 einen Audi A6 Avant erworben. Dieser ist mit dem von VW hergestellten Motor EA 189 ausgestattet und war mit einer manipulierten Software versehen. Der Käufer hatte deshalb den Rücktritt erklärt und forderte die Rückzahlung des Kaufpreises. Es läge eine sittenwidrige Schädigung vor. Lt. BGH wird die Sittenwidrigkeit der VW AG aber nicht automatisch der Audi AG zugerechnet (§§ 826, 166 BGB). Stattdessen muss das Tochterunternehmen ‒ genauer gesagt deren Vertreter ‒ selbst sittenwidrig gehandelt haben (§§ 826, 31 BGB). Ob das der Fall ist, muss das OLG Naumburg als Vorinstanz nun prüfen (BGH, Urteil vom 08.03.2021, Az. VI ZR 505/19, Abruf-Nr. 221070).

     

    Wichtig | Beim Audi SQ5 hat die Audi AG den Motor mit der manipulierten Software selbst hergestellt. Deshalb hat das OLG Frankfurt a. M. in diesem Fall Sittenwidrigkeit angenommen (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 24.02.2021, Az. 4 U 257/19, Abruf-Nr. 220897; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 24.02.2021, Az. 4 U 274/19, Abruf-Nr. 220898).

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „BGH klärt drei Detailfragen zu abgasmanipulierten VW-Fahrzeugen mit dem Motortyp EA 189“, ASR 9/2020, Seite 18 → Abruf-Nr. 46751504
    • Beitrag „Unzulässige Abschalteinrichtung beim Audi SQ5“, asr.iww.de → Abruf-Nr. 47163939
    Quelle: ID 47263534