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  • · Fachbeitrag · NW-Handel

    Schadenpauschale von 15 Prozent gültig

    | Das LG Saarbrücken hält die 15 Prozent Schadenpauschale in den NW-Verkaufsbedingungen für wirksam. Es hat aber die Revision zugelassen, damit der BGH klären kann, ob bei der Berechnung der Pauschale der Brutto- oder der Nettokaufpreis zugrunde zu legen ist. |

     

    Eine Kundin hatte in einem Autohaus einen neuen Toyota Corolla Verso gekauft. Weil sie die eingeplante Abwrackprämie nicht erhielt, verweigerte sie die Abnahme und trat vom Kauf zurück. Die Schadenersatzklage des Autohauses, gestützt auf die 15-Prozent-Klausel im Abschnitt V der NW-Verkaufsbedingungen (Fassung 4/03), war in beiden Instanzen erfolgreich. Bei der Berechnung der Schadenpauschale hat das LG den Bruttokaufpreis zugrunde gelegt (Urteil vom 26.4.2011, Az. 2 S 28/10; Abruf-Nr. 120090).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Entscheidung ist lesenswert. Denn das LG setzt sich ausführlich mit sämtlichen Einwendungen auseinander, die gegen die Wirksamkeit der Pauschalierungsklausel geltend gemacht werden.

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 4 | ID 31127110