· Fachbeitrag · Schadenersatz
Autohaus-Geschäftsführer haftet in der Regel nicht persönlich
| Kommt der Kaufvertrag über ein Fahrzeug allein mit der Autohaus-GmbH zustande, ohne dass der Geschäftsführer an dem Geschäft beteiligt war, haftet er dem Käufer in der Regel nicht persönlich auf Schadenersatz, wenn das Fahrzeug Mängel aufweist. Das OLG Schleswig hat insoweit den Käufer eines Sonderfahrzeugs in die Schranken verwiesen. |
Vermutlich war im Urteilsfall beim ursprünglich verklagten Autohaus nichts mehr zu holen. Der rechtsschutzversicherte Käufer suchte daher sein Heil in einer Klage gegen die ehemalige Geschäftsführerin. Ohne Erfolg (Beschluss vom 29.6.2011, Az. 3 U 89/10; Abruf-Nr. 120091). Denn diese war unter keinem rechtlichen Aspekt persönlich zum Schadenersatz verpflichtet:
- Am Zustandekommen des Kaufvertrags über ein Sonderfahrzeug - Pick Up mit Umbau durch das Autohaus - war sie in keiner Weise beteiligt.
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