· Nachricht · Kfz-Steuer
Befreiung von Kfz-Steuer: Voraussetzungen bei Krankenbeförderung
| Fahrzeuge, die zur Krankenbeförderung verwendet werden, sind von der Kraftfahrsteuer befreit ( § 3 Nr. 5 KraftStG ). Für die Befreiung muss die beförderte Person behandlungsbedürftig sein und die Beförderung mit der Behandlung zusammenhängen. Ärztliche Verordnungen indizieren eine Behandlungsmaßnahme, so das FG Münster (Urteil vom 29.09.2020, Az. 6 K 3607/17 Kfz, Abruf-Nr. 221002 ). Das letzte Wort hat der BFH (Az. beim BFH: IV R 27/20 ). |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge verlängert“, ASR 11/2020, Seite 2 → Abruf-Nr. 46917102
Quelle: ID 47187519