20.02.2023 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 3 Nr 5 · IV R 27/20
Kraftfahrzeug, Steuerbefreiung, Krankentransport
Letzte Änderung: 20. Februar 2023, 17:50 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2021, 09:00 Uhr
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransportfahrzeuge: Führt jede medizinisch verordnete Behandlungsmaßnahme ohne weitere Einschränkungen zu einer "gewissen Dringlichkeit" der Beförderung im Sinne der zu § 3 Nr. 5 KraftStG ergangenen BFH-Rechtsprechung, oder ist eine solche bei Verordnungen, die für einen längeren Zeitraum Gültigkeit haben oder die bereits mehrere Wochen vor Inanspruchnahme der Beförderung ausgestellt worden sind, nicht (mehr) gegeben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 27/20
Normen: KraftStG § 3 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 21.12.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung