02.01.2025 · Fachbeitrag aus ASR · Grunderwerbsteuer
Seit dem 01.01.2024 ist durch § 713 BGB zivilrechtlich das Gesamthands-
prinzip für rechtsfähige Personengesellschaften entfallen. Für die Grunderwerbsteuer gibt es aber eine Übergangsregelung. Bis zum 31.12.2026 bleibt alles beim Alten. Doch was gilt ab dem 01.01.2027? Vor allem für laufende Nachbehaltensfristen? Nun ist klar: Diese Fristen werden ab dem 01.01.2027 nicht automatisch verletzt. ASR klärt auf.
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02.01.2025 · Nachricht aus ASR · Autokauf
Beantwortet ein Kunde Ihre Ankündigung, dass sich die Lieferung eines bestellten Fahrzeugs verzögert, per WhatsApp mit einem Grimasse-Emoji, liegt darin kein Einverständnis mit der Lieferverzögerung. Das hat das OLG München entschieden.
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02.01.2025 · Nachricht aus ASR · Buchführung
Alle Jahre wieder stellt sich zu Beginn eines Jahres – und somit auch Anfang 2025 – in Autohäusern und Kfz-Werkstätten die Frage, welche Geschäftsunterlagen aussortiert und vernicht werden dürfen, um Platz für neue Unterlagen zu schaffen. Antworten liefert die Übersicht von ASR.
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02.01.2025 · Fachbeitrag aus ASR · Vergütung
Viele Autohäuser zahlen gerade Ihren leitenden Angestellten und Gesellschafter-Geschäftsführern häufig Tantiemen. Doch wann fließen sie zu? Die Frage ist nicht immer leicht zu beantworten; zumal viele Vereinbarungen unterschiedliche Regelungen beinhalten. Kein Wunder also, dass sich der BFH regelmäßig mit dem Zuflusszeitpunkt beschäftigen muss. Erst kürzlich war es wieder so weit. Grund und Anlass genug für ASR, die BFH-Grundsätze zu erläutern und sein jüngstes ...
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09.12.2024 · Nachricht aus ASR · Ausfallschaden
Fachkräftemangel und gestörte Lieferketten sind derzeit an der Tagesordnung. Die Folge sind Reparaturverzögerungen. Die Regulierungsrückstände mancher Versicherer addieren sich, sodass die Ausfalldauer für diese immer teurer wird. Und nun kommt noch die Weihnachtszeit hinzu. Vorsorglich folgen hier einige Zitate aus Urteilen, die sich mit dem zusätzlichen Zeitverlust beschäftigen.
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04.12.2024 · Fachbeitrag aus ASR · Gesetzesänderungen
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 neben dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 auch dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (Abruf-Nr. 242877 ) zugestimmt. Damit wird rückwirkend zum 01.01.2024 der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro und der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht. Für die Entgeltabrechnung heißt das:
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