05.01.2021 · Fachbeitrag aus ASR · Autokauf
Das ganze Programm des Verbraucherschutzes kann ablaufen, wenn Kaufverhandlungen telefonisch geführt werden und das Fahrzeug anschließend zum Wohnsitz des Kunden gebracht wird, wo dann „das Schriftliche“ gemacht wird. Ein Urteil des LG Braunschweig sorgt für den notwendigen Durchblick im Dickicht des Widerrufsrechts.
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23.12.2020 · Nachricht aus ASR · Geldwäscheprävention
Die Geldwäscheaufsicht für den Automobilhandel obliegt den Bundesländern. Im Dezember 2020 haben diese erstmals gemeinsame AuA (Auslegungs- und Anwendungshinweise) beschlossen. Das umfangreiche Papier weist insbesondere darauf hin, wann die Verwaltung abweichende Ansichten vertritt und dient Geldwäschebeauftragten in Autohäusern bei der Präventionsumsetzung.
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23.12.2020 · Fachbeitrag aus ASR · Handel über die Grenzen
Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege, Buchungen und Prüfungen erforderlich sind, um Ersatzteile steuerfrei innergemeinschaftlich an einen anderen Händler oder einen sonstigen Unternehmenskunden im EU-Ausland zu liefern, wenn die Transportverantwortung bei Ihrem Kunden liegt. Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, wie Ihre Rechnung aussehen muss und wie Sie den Umsatz richtig buchen und der Finanzverwaltung melden.
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22.12.2020 · Fachbeitrag aus ASR · NW-Handel
Rund 90 Prozent aller Entscheidungen zum Neufahrzeugkauf aus dem Jahr 2020 entfallen auf die Diesel-Thematik. Was die Gerichte außerhalb dieses Komplexes in Bezug auf Neuwagen entschieden haben, fasst ASR für Sie zusammen.
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18.12.2020 · Nachricht aus ASR · Umsatzsteuer/Kfz-Zulassung
Eine Leserin fragt: Fahrzeuge, die wir Ende November bzw. Anfang Dezember 2020 zur Zulassung gegeben haben, wird die Zulassungsstelle dieses Jahr voraussichtlich nicht mehr anmelden. Können wir unseren Kunden die Fahrzeuge noch im Dezember 2020 übergeben, auch wenn sie nicht zugelassen sind, und damit den abgesenkten Umsatzsteuersatz von 16 Prozent nutzen?
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17.12.2020 · Nachricht aus ASR · Autokauf
Ein Autohaus handelt nicht in jedem Fall arglistig, wenn es dem Käufer einen Transportschaden vorenthält, der nach Abschluss des Kaufvertrags, aber noch vor der Auslieferung entstanden ist. Der Grund dafür ist, dass nach dem Vertragsschluss kein kommunikativer Austausch mehr stattfindet. Das hat das OLG Schleswig-Holstein im Fall eines Vorführwagens herausgearbeitet, der nach dem Verkauf beim Transport im Betrieb des Autohauses beschädigt worden war.
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