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  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Urlaubsanspruch bei Beginn und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses richtig berechnen

    von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Verena Fausten, Meyer-Köring Rechtsanwälte Steuerberater, Bonn

    | Als Arbeitgeber stehen Sie häufig vor der Frage, wie sie den Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters berechnen, wenn dieser aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Die gleiche Frage stellt sich auch bei neuen Mitarbeitern, wenn diese im gleichen Jahr bei ihrem früheren Arbeitgeber bereits Urlaubsansprüche erworben haben. Erfahren Sie anhand typischer Konstellationen, wie Sie in diesen Fällen richtig rechnen. |

    Der gesetzliche Mindesturlaub und die Wartezeit

    Jeder Mitarbeiter hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 Bundesurlaubsgesetz [BUrlG]) von mindestens vier Wochen. Das ergibt sich aus § 3 BUrlG, der einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen in einer Sechs-Tage-Woche festlegt.

     

    PRAXISHINWEISE |

    • Rechnet man die 24 Urlaubstage bei einer Sechs-Tage-Woche um auf Mitarbeiter, die in einer Fünf- oder Vier-Tage-Woche arbeiten, so haben diese Anspruch auf mindestens 20 bzw. 16 Urlaubstage pro Kalenderjahr.
    • Den gesetzlichen Mindesturlaub dürfen Sie nicht unterschreiten (§ 13 BUrlG). Es steht Ihnen aber frei, Mitarbeitern mehr Urlaubstage zu gewähren.