Wird eine GmbH aufgelöst, ohne dass ein ihr gewährtes Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde, kann dieser Verlust beim Darlehensgeber zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen führen.
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Nach einem Urteil des FG Münster kann der Verzicht auf eine Darlehensforderung aus einem Gesellschafterdarlehen steuerlich als Verlust i. S. des § 20 Abs. 4 EStG berücksichtigt werden.
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