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  • 07.12.2020 · Checklisten · Downloads · Weitere Themen

    Befristete Absenkung der Umsatzsteuer im Autohaus – Checkliste, Fälle und Praxistipps

    Zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage werden ab 1.7.2020 die Umsatzsteuersätze für Fahrzeuglieferungen und andere Leistungen der Autohäuser von 19 % auf 16 % gesenkt (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz). Damit der Konsum gerade nach der akuten Phase der Krise wieder anspringt, wurde die Absenkung auf das zweite Halbjahr 2020 befristet; sie gilt also bis zum 31.12.2020. Anhand von Checklisten und Fallgruppen zeigen wir die konkreten Auswirkungen auf das Tagesgeschäft der Autohäuser und unterstützen Ihre Arbeit durch Beratungsempfehlungen.