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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Absenkung der Umsatzsteuer

    | Ein Weg aus der Corona-Krise führt nach Vorstellungen des Gesetzgebers über Mehrwertsteuerentlastungen. Aus diesem Grund wurden die Steuersätze bekanntermaßen ab dem 1.7.2020 für ein halbes Jahr auf 16 % bzw. 5 % abgesenkt (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz). Wir geben einen Überblick. |

     

    Die Absenkung der Umsatzsteuer verursacht bei den Unternehmen einen erheblichen Umstellungsaufwand, der eigentlich in der Kürze der Zeit nicht zu bewältigen ist.

     

    Zeitpunkt der Auslieferung maßgebend

    Entscheidend ist, wann der Umsatz bewirkt (= ausgeführt) wird. Umsätze nach dem 1.7.2020 und bis zum 31.12.2020 sind mit 16 % zu besteuern. Ab dem 1.7.2021 sind die Umsätze dann wieder mit 19 % zu besteuern.