· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Absenkung der Umsatzsteuer
| Ein Weg aus der Corona-Krise führt nach Vorstellungen des Gesetzgebers über Mehrwertsteuerentlastungen. Aus diesem Grund wurden die Steuersätze bekanntermaßen ab dem 1.7.2020 für ein halbes Jahr auf 16 % bzw. 5 % abgesenkt (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz). Wir geben einen Überblick. |
Die Absenkung der Umsatzsteuer verursacht bei den Unternehmen einen erheblichen Umstellungsaufwand, der eigentlich in der Kürze der Zeit nicht zu bewältigen ist.
Zeitpunkt der Auslieferung maßgebend
Entscheidend ist, wann der Umsatz bewirkt (= ausgeführt) wird. Umsätze nach dem 1.7.2020 und bis zum 31.12.2020 sind mit 16 % zu besteuern. Ab dem 1.7.2021 sind die Umsätze dann wieder mit 19 % zu besteuern.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig