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  • 16.03.2009 | Abschreibung für Abnutzung

    Faustformeln rund um die degressive AfA und den Investitionsabzugsbetrag 2009

    von Dipl.-Kffr. Christiane Nöcker, Lüdinghausen

    Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ - besser bekannt als Konjunkturpaket I - wurden ab 2009 steuerliche Vergünstigungen für Unternehmen geschaffen. Welche Vorteile unter welchen Voraussetzungen winken, verraten die folgenden Passagen.  

    1. Degressive Abschreibung wieder zulässig

    Die erst im Jahr 2008 abgeschaffte degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG wurde für Investitionen zwischen dem 1.1.09 und dem 31.12.10 wieder eingeführt. Die degressive Abschreibung kann in den ersten Jahren nach der Investition zu einer deutlich höheren Abschreibung als die lineare Abschreibung führen und somit zu höheren Steuerentlastungen. Die Grundsätze zur degressiven Abschreibung wurden bis auf den Abschreibungssatz aus der bis 31.12.07 geltenden Rechtslage übernommen. Danach ist die degressive Abschreibung unter folgenden Voraussetzungen zulässig:  

     

    • Begünstigte Wirtschaftsgüter: Die degressive Abschreibung kommt für bewegliche Gegenstände des betrieblichen AV infrage.
    • Anschaffungszeitpunkt: Die begünstigten Anlagegegenstände müssen zwischen dem 1.1.09 und dem 31.12.10 angeschafft werden.
    • Zeitanteilig: Die Abschreibung darf bei Anschaffung während des Jahres nur zeitanteilig als Betriebsausgabe berücksichtigt werden (z.B. Anschaffung im Mai; Abschreibung mit 8/12 der Jahres-Abschreibung).
    • Wechsel: Führt nach den ersten Abschreibungsjahren die lineare Abschreibung zu einer höheren Steuerersparnis, darf zur linearen Abschreibung gewechselt werden.
    • Abschreibungssatz: Der Abschreibungssatz beträgt das Zweieinhalbfache des linearen Abschreibungssatzes, höchstens 25 %.

     

    Vergleich zwischen linearer und degressiver Abschreibung

    Ihr Mandant erwarb am 9.1.09 eine Produktionsmaschine mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren für netto 200.000 EUR. Er hat die Wahl zwischen der linearen und degressiven Abschreibung.  

     

    Jahr  

    Lineare Abschreibung  

    Degressive Abschreibung  

    2009  

    20.000 EUR  

    50.000 EUR  

    2010  

    20.000 EUR  

    37.500 EUR (25 % vom Restwert 150.000 EUR)  

    2011  

    20.000 EUR  

    28.125 EUR (25 % von 112.500 EUR)  

    ...  

    ...  

    ...  

     

    Im fünften Abschreibungsjahr könnte Ihr Mandant zur linearen Abschreibung wechseln, weil diese dann höher ausfällt als die degressive Abschreibung.  

     

    1.1 Degressive Abschreibung trotz Investition bis 31.12.08?

    In Ausnahmefällen kann die degressive Abschreibung auch dann gewählt werden, wenn der Anschaffungszeitpunkt scheinbar im Jahr 2008 lag. Denn eine Anschaffung ist erst dann zu bejahen, wenn der Käufer die Verfügungsmacht an einem beweglichen Wirtschaftsgut des Anlagevermögens erlangt und der Gegenstand betriebsbereit ist.