Die Beteiligten stritten darüber, ob für ausländische Arbeitnehmer entrichtete Beiträge an ausländische Pensionsfonds Arbeitslohn darstellen, der gem. § 37b EStG pauschal besteuert werden kann. Das FG Hamburg hat nun entschieden, dass Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, keine Sachzuwendungen i. S. v. § 37b Abs. 1 und 2 EStG, sondern Barlohn darstellen (FG Hamburg 14.3.24, 6 K ...
Die Angehörigen eines berufsständischen Versorgungswerks haben an dieses monatliche Beiträge zu entrichten. Im Gegenzug erhalten sie später eine lebenslange Rente. Dabei lässt sich in der Ein- bzw.
Viele Arbeitnehmer hegen den Wunsch, früher in Rente zu gehen. Doch dabei drohen hohe Rentenabschläge. Allerdings können diese durch Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ausgeglichen werden.
In den letzten Jahren hat der Anleger zusätzliche Möglichkeiten bei den Anleihen erhalten. Einige staatliche Emittenten haben 100 Jahre Laufzeit angeboten – und das mit erstaunlich geringen Renditen, was auf die Niedrigzinsphase zurückzuführen ist. Bei teilweise negativen Zinssätzen erschienen leicht positive Renditen sehr vorteilhaft, zumindest auf den ersten Blick. BBP wagt den zweiten Blick und analysiert die Chancen und Risiken von sehr langlaufenden Anleihen.
Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. Dafür setzen sich Niedersachsen und Bremen mit einer Initiative ein. Am 11.2.
Der BFH hat seit 2012 in vielen Entscheidungen deutlich gemacht, dass die steuerliche Erfassung aller Wertzuwächse bei Kapitalanlagen auch die steuerliche Berücksichtigung aller Wertverluste bedingt.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Seit einigen Jahren tobt in der Welt der Vermögensverwaltung und Anlageberatung ein erbitterter Kampf. Zwei Lager stehen sich verfeindet gegenüber. Auf der einen Seite stehen die Verfechter des aktiven Portfoliomanagements, welche versuchen, mit der Auswahl der vielversprechendsten Aktien oder des richtigen Investitionszeitpunkts den Vergleichsmarkt zu schlagen. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die passives Investieren mit ETFs und Indexfonds für den Königsweg halten und einfach den gesamten Markt ...