Nach dem Wiederanstieg der Zinsen auf ein normales Niveau von ca. 4 % wird es für einige Kreditnehmer ein böses Erwachen geben, wenn die Festzinssatzphase ausläuft. Die Zinsen in Phase 2 werden stark ansteigen, sodass sich die Raten z. T. drastisch erhöhen. Teilweise wird es zu Zwangsversteigerungen von Immobilien kommen, wenn die Eigentümer nach dem Auslaufen der Festzinsphase die erhöhten Zinsen nicht mehr aufbringen können. Damit tickt in vielen Haushalten und Unternehmen eine finanzielle Zeitbombe.
Aufgrund der konjunkturellen Lage und steigender Unternehmensinsolvenzen vergeben Banken Kredite an Unternehmen mit mittlerer oder schlechter Bonität nur noch zu hohen Zinsen oder verlangen zusätzliche Sicherheiten.
Alle Zahlungskontenanbieter in Deutschland sind verbindlich aufgefordert, bis zum 30.9.24 erstmals Daten zu ihren Zahlungskonten für Verbraucher an die Finanzaufsicht zu melden. Die Daten sind die Grundlage für den ...
Am 27.8.24 ist die dritte Förderrunde für die letzte Antragsgruppe gestartet. Damit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum sowie Kommunen die Heizungsförderung bei der KfW beantragen. BBP beantwortet wichtige Fragen zu den Antragsberechtigten, Art und Umfang der Förderung sowie zum Antragsverfahren.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nimmt zu. Hohe Zinsen, schwache Konjunktur und teure Energie zwingen viele Unternehmen zur Restrukturierung oder zur Aufgabe. Gleichzeitig wächst die Zahl der Zombie-Unternehmen, ...
Laut Statistischem Bundesamt lagen die Reallöhne und damit die durchschnittliche Kaufkraft im 1. Quartal 2024 um 3,8 % höher als im Vorjahresquartal. Das ist zwar positiv, aber zur Wahrheit gehört auch, dass ...
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Durch die gestiegenen Finanzierungskosten sind Interessenten mit wenig Eigenkapital kaum noch in der Lage, eine Immobilie zu finanzieren. Mit einem Sonderprogramm versucht die Regierung, Familien oder Alleinstehende mit Kindern zu unterstützen. Der Kern des Programms besteht in einer Zinssubvention, mit der die Finanzierungskosten deutlich unter das Marktniveau gedrückt werden. So müssen z. B. bei langen Laufzeiten nur 0,65 % statt der aktuellen ca. 3,5 % gezahlt werden (zehnjährige Zinsfestschreibung).