01.12.2004 · Fachbeitrag · Aktuelles Recht
Forderungsverjährung am Jahresende
| Nicht nur das Jahr neigt sich dem Ende zu. Auch für so manche Forderungen droht ein unrühmliches Ende, nämlich die Verjährung. Akuten Handlungsbedarf könnte vor allem die Schuldrechtsrefom 2002 auslösen. Diese hat nämlich eine Reihe von Änderungen beim Verjährungsrecht mit sich gebracht, die sich zum Jahresende 2004 auswirken. Betroffen sind vor allem die Ansprüche, die nach altem Recht innerhalb von 30 Jahren verjährten und nunmehr nur noch einer dreijährigen Verjährungsfrist unterfallen. F ür viele "Altforderungen" tritt daher zum 31.12.04 die Verjährung ein. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Verjährungsregeln. |
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