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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Alternatives Finanzierungsmittel

    Darstellung der Auswirkung des Factoring auf Bilanz und Ertrag anhand eines Fallbeispiels

    | Die Vorschrift des § 18 KWG ist Ausfluss des anerkannten bankkauf-männischen Grundsatzes, Kredite nur nach umfassender und sorgfältiger Bonitätsprüfung zu gewähren und bei bestehenden Kreditverhältnissen die Bonität des Kreditnehmers laufend zu überwachen. Neben der Bonitätsüberprüfung wird einmal jährlich auch das Rating des Unternehmens durchgeführt bzw. die Ratingnote neu angepasst. Damit hat der Kreditnehmer lediglich einmal im Jahr die Möglichkeit, seine Ratingnote entscheidend zu verbessern. Die Ratingnote nimmt Einfluss auf die Kreditentscheidung und Konditionen der Bank und sollte aus diesem Grunde besonderes Augenmerk in der Beratung auf sich ziehen. |