01.06.2004 · Fachbeitrag · Alterseinkünftegesetz
Neue Wege in der Rentenbesteuerung
| Am 29.4.2004 hat der Bundestag das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) beschlossen, welches am 26.5.2004 mit der zuvor erwarteten Änderung auch den Vermittlungsausschuss passiert hat. Damit ist nun endgültig der Hebel auf eine nachgelagerte Besteuerung umgelegt. Motto: Aufwendungen für die Altersvorsorge bleiben steuerfrei und unterliegen erst bei der späteren Auszahlung in vollem Umfang der Besteuerung. Mit der Einführung des AltEinkG zum 1.1.2005 reagiert der Gesetzgeber zum letztmöglichen Termin auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte im Urteil vom 6.3.2002 (2 BvL 17/99) entschieden, dass die heutige unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der gesetzlichen Renten nicht mit Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar ist. |
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