01.02.2007 | Alterssicherung
Drohende Rentenlücken in der Altersversorgungvon Selbstständigen verhindern
Selbstständig Tätige und Angehörige freier Berufe wollen auch am Ende ihres Berufslebens auf den erworbenen Lebensstandard nicht verzichten. Viele wünschen sich darüber hinaus den vorgezogenen Wechsel in den Ruhestand. Das alles muss finanzierbar und zugleich gesichert sein. Verschaffen die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke nicht die erhoffte wirtschaftliche Unabhängigkeit im Alter, so bedarf es rechtzeitig zusätzlicher Maßnahmen er Vorsorge. Welche Maßnahmen Sie als Berater Ihren selbstständigen Mandanten empfehlen können und mit welcher Begründung, das zeigt Ihnen der folgende Beitrag.
1. Ermittlung der zukünftigen Altersversorgung
Die Planung der Altersversorgung hat die langfristige Sicherung des Lebensstandards als Ziel. Hierfür notwendig ist jedoch erst einmal die Ermittlung des momentanen finanziellen Lebensbedarfs. Zieht man davon die Kosten ab, die nach Eintritt des Ruhestands wahrscheinlich wegfallen, wie die Finanzierungen von Immobilien sowie die Absicherung des Alters, hat man den voraussichtlichen Bedarf im Alter ermittelt. Hiervon werden die Beträge addiert, die als Altersversorgung (Lebensversicherung, Sparpläne ...) bereits feststehen. Die Differenz ergibt die Versorgungslücke, die es zu schließen gilt.
Bestimmung der Versorgungslücke eines Selbstständigen |
Der Unternehmer U, 45 Jahre, verheiratet, 1 Kind, ermittelt seinen momentanen monatlichen privaten Finanzmittelbedarf auf etwa 6.250 EUR pro Monat. Bezahlt werden aus diesem Budget sämtliche Versicherungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung ...), die Kosten des Haushaltes, die private Pkw-Nutzung und die Ausbildungskosten für den Sohn. Zusätzlich fallen Kosten für Strom, Gas und Wasser sowie für Telefon und Internet an. Monatlich muss eine Rate zur Finanzierung des Eigenheims geleistet werden und Familie U zahlt eine bestimmte Summe in einen Fondssparplan zur Absicherung im Alter ein.
Zur Ermittlung des Bedarfs in zwanzig Jahren sind von diesem Betrag die Raten für das Haus in Höhe von 1.200 EUR abzuziehen. Das Haus ist mit Eintritt des 65. Lebensjahres von U abbezahlt. Der Sohn S wird mit seiner Ausbildung wahrscheinlich in zwei Jahren fertig sein. Danach soll er auf eigenen Füßen stehen und keine finanzielle Unterstützung mehr benötigen. Berücksichtigt man also alle Kosten, die mit Rentenbeginn nicht mehr anfallen, ermittelt sich ein Betrag von 4.050 EUR, den die Familie in zwanzig Jahren (ohne Berücksichtigung einer Inflation) monatlich benötigt, damit der Lebensstandard aufrechterhalten werden kann.
Die bisherigen Anlagen in eine private Rente werden auf einen späteren monatlichen Versorgungsbetrag von 2.000 EUR geschätzt. Somit gilt es, eine Lücke von 2.050 EUR monatlicher Liquidität zu decken. Die Lösung dieses Problems ist Aufgabe des Steuerberaters. |
Aber nicht nur bei den Selbstständigen klaffen große Lücken in der Versorgungsstruktur, auch bei Rentenversicherungspflichtigen sind noch Löcher zu stopfen.
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