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  • 15.09.2008 | Altersvorsorgeberatung

    Betriebliche Altersvorsorge optimal gestalten und Haftungsgefahren minimieren

    von Dipl.-Kfm. Robert W. Vernekohl, Steuerberater, Ascheberg

    Seit Einführung des arbeitsrechtlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung im Jahre 2002 ist die betriebliche Altersversorgung in ihrer Popularität sehr gestiegen. In den ersten Jahren wurden von Finanzdienstleistern vor allem Entgeltumwandlungsmodelle verkauft. Dabei wurden meist versicherungsförmige Durchführungswege gewählt. Häufig wurden Altersvorsorgemodelle eingerichtet ohne Kenntnis der arbeitsrechtlichen Grundlagen. Haftungsrisiken der Arbeitgeber wurden mit dem Hinweis auf die Pflicht zur Einrichtung eines Entgeltumwandlungsmodells vernachlässigt. In jüngster Zeit mehren sich die Hinweise auf die Risiken der betrieblichen Altersversorgung insbesondere hinsichtlich des Haftungsrisikos mit seinen unterschiedlichsten Fallstricken.  

     

    Heute stellen immer mehr Unternehmen fest, dass die betriebliche Altersversorgung ein integrativer Bestandteil eines modernen Vergütungs- und Entlohnungssystems ist. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat vor dem Hintergrund der Liquiditäts- und Ertragssteuerung auch eine betriebswirtschaftliche Komponente. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG) bietet eine Reihe von Vorteilen: 

     

    Die wichtigsten Vorteile im Überblick
    1.Unternehmen zahlen keine Sozialabgaben für bAV-Beiträge.
    2.Mit einem „Versorgungswerk Unternehmen“ binden Betriebe wichtige Arbeitnehmer. Der Betrieb wird durch bAV attraktiver für Arbeitnehmer.
    3.Durch Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen oder durch Einbeziehung privater Altersversorgung in die bAV kann die Altersvorsorge deutlich erhöht werden.

     

    Die Entwicklung der Tarifverträge z.B. bei den Ärzten und Zahnärzten zeigt, dass die bAV auch für Inhaber kleinerer Betriebe von großer Bedeutung ist. Diese Tarifverträge begünstigen bewusst die Altersvorsorge vor der Vermögensbildung.  

    1. Haftungsfalle betriebliche Altersversorgung