01.02.2002 · Fachbeitrag · Ansparrücklage
Die Investitionsabsicht muss nicht glaubhaft gemacht werden
| Die Bildung einer Ansparrücklage setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige glaubhaft macht, die Investition sei wirklich beabsichtigt (BFH 12.12.01, XI R 13/00, DStR 02, 672). |
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