14.10.2008 | Arbeitszeitmodelle
Arbeitszeitkonten – Auf die richtige Gestaltung kommt es an!
von Ralf E. Geiling, Neuss
Die wesentlichen Aufgaben von Arbeitszeitkonten liegen in der Ver- waltung von Überstunden und gleitender Arbeitszeit. Zwischenzeitlich werden Arbeitszeitkonten aber auch als reine Kapitalkonten geführt, die im Bedarfsfall zur Auszahlung kommen. Nicht zuletzt aufgrund der vielen Optionen und der geplanten Gesetzesänderung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen stehen Arbeitszeitkonten aktuell im Fokus.
1. Einsatzfelder in der Praxis
Die gesetzliche Grundlage für Arbeitszeitkonten bilden das Arbeitszeit- flexibilisierungsgesetz vom 6.4.98 und das Sozialgesetzbuch (SGB IV). Dort sind flexible Arbeitszeitregelungen verankert und individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zugelassen.
Arbeitszeitkonten sind bei Beschäftigten, die zur Stammbelegschaft zählen und deren Wochenarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden liegt, am stärksten verbreitet. Bei geringfügig Beschäftigten spielen Arbeitszeitkonten kaum eine Rolle: Nur etwa jeder zehnte Erwerbstätige, bei dem eine vertragliche Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden vereinbart ist, verfügt über ein Arbeitszeitkonto (Untersuchung zur „Verbreitung und Struktur von Arbeitszeitkonten“ des Kölner Instituts zur Erforschung sozialer Chancen (ISO)). Auch bei Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen sind Arbeitszeitkonten weniger gebräuchlich. Je mehr sich die Teilzeitarbeit in der Stundenzahl der Vollzeitbeschäftigung nähert, umso häufiger finden Arbeitszeitkonten Anwendung. Bei den Vollzeitbeschäftigten zeigt sich, dass Beschäftigte mit einer vertraglichen Arbeitszeit über 40 Stunden vergleichsweise selten über ein Konto verfügen. Dies deutet darauf hin, dass flexible Arbeitszeitregelungen allgemein und Zeitkonten im Besonderen gerade im Zuge der tariflichen Arbeitszeitverkürzung an Bedeutung gewonnen haben.
Die bei Arbeitszeitberatungen gewonnenen Ergebnisse zeigen, dass Arbeits- zeitkonten als Instrument zur Arbeitszeitflexibilisierung bei mittelständischen Unternehmen einen hohen Stellenwert einnehmen. 85 v.H. der Handwerksbetriebe haben aufgrund intensiver Beratung solche Konten eingeführt bzw. bestehende Systeme optimiert (Westdeutscher Handwerkskammertag als Träger des Projektes „Einrichtung von Beratungsstellen für Arbeitszeitmodelle im Handwerk in Nordrhein-Westfalen“).
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