18.02.2010 | Auslandsaktivitäten
Fördermittel für den Gang ins Ausland
von Dipl.-Bw. Christel Spielmann, Arnsberg
Globalisierung lautet das Stichwort unserer Zeit. Durch die zunehmende Verflechtung wirtschaftlicher Aktivitäten sehen sich viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Was aber kaum bekannt ist: Auch der Gang ins Ausland kann über Fördermittel abgefedert werden. Über die Vergabe entscheiden zwei Kriterien: Was genau ist geplant und welches Zielland wird anvisiert?
Der Gang ins Ausland im Förderrecht
Der Begriff „Auslandsaktivitäten“ umfasst ein weites Feld. Prinzipiell lassen sich Auslandsaktivitäten in zwei Gruppen unterteilen: Zum einen in die vorbereitenden Maßnahmen (also solche, die im Vorfeld einer Auslandsaktivität anfallen), zum anderen in die eigentlichen Projekte:
Zu den vorbereitenden Maßnahmen zählen:
- Beratungsleistungen, wobei es sich um Exportberatung handeln kann oder auch um Beratung hinsichtlich Direktinvestitionen im Ausland.
- Teilnahme an ausländischen Messen zur Anbahnung neuer Kundenbeziehungen. Gefördert werden Firmengemeinschaftsstände, auf denen sich die Firmen gemeinsame Einrichtungen (Empfangsbereich, Fax etc.) teilen, aber jede Firma eine kleine Sektion erhält.
- Personalschulungen im Zielland. Dahinter verbirgt sich ein Mix aus Sprachkursen und Firmenbesuchen, die den Zugang zu einer anderen Kultur eröffnen sollen.
- Anbahnung von internationalen Entwicklungsvorhaben.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig