01.04.2002 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
Pensionsfonds
| Die überbetriebliche Alterssicherung durch einen Pensionsfonds (ab dem 1.1.02) soll es kleineren und mittleren Unternehmen erleichtern, den Mitarbeitern ein attraktives Angebot zur Gehaltsumwandlung anzubieten. Der Pensionsfonds ist damit eine der drei förderfähigen möglichen Formen der betrieblichen Altersversorgung und einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (vgl. für einen Überlick die Synopse am Ende des Beitrages). Die entsprechenden Rechtsverordnungen zur Kapitalausstattung, Kapitalanlage und zu den Deckungsrückstellungen sind zwischenzeitlich verabschiedet und veröffentlicht. |
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