01.11.2006 | Betriebswirtschaftliche Instrumente
Die wichtige Kalkulationsgröße im Handwerk – der Stundenverrechnungssatz
Wie ermittle ich den Preis, den ich meinem Kunden pro Stunde in Rechnung stellen muss? Diese Frage ist gerade im Handwerk ein zentraler Punkt. Um langfristig die Preisuntergrenze nicht zu unterschreiten, ist die Berechnung des Stundenverrechnungssatzes dringend angeraten. Er ist die Größe, die nachhaltig als Angebotspreis für die Stundenleistung fakturiert werden kann.
Auch wenn viele Angebote im Handwerk pauschal erfolgen, die Basis für die Preiskalkulation ist und bleibt der Stundenverrechnungssatz. Gleichzeitig ist die kontinuierliche Ermittlung dieses Verrechnungssatzes auch ein wichtiger Baustein der Nachkalkulation.
Dabei darf der Stundenverrechnungssatz über alle Mitarbeiter jedoch nicht fehlgedeutet werden. Im Zweifelsfall müsste für jede Entlohnungsgruppe wegen unterschiedlicher Qualifikationen ein eigener Satz berechnet werden. Die nachfolgende Darstellung ergibt einen Gruppen-Mischlohn, wie er z.B. in einer Kfz-Werkstatt zum Einsatz kommen kann. Die Berechnungsstruktur ist jedoch auch auf viele Handwerks-Branchen übertragbar.
1. Ermittlung der produktiven Stundenkapazität
Ausgangspunkt ist die Ermittlung der Stunden, die pro Mitarbeiter tatsächlich verkauft werden können – also die Stundenkapazität oder das Potenzial. Urlaub, Krankheit und Fortbildungstage werden zusätzlich berücksichtigt. Bei einer tariflichen 40-Stunden-Woche ergibt dies 2.088 Stunden, die der Mitarbeiter vergütet bekommt. Anwesend ist er hiervon jedoch nur an 209 Tagen oder an 1.672 Stunden. Dies ergibt die theoretisch verrechenbare Stundenmenge. Nur ist dabei zu bedenken, dass eine dauerhafte Auslastung von 100 v.H. in keiner Werkstatt gelingt.
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