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  • 18.07.2011 | Bilanzierung

    Due Diligence-Kosten sind keine sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben

    Bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen sind die Kosten der finanziellen und rechtlichen Due Diligence den Anschaffungskosten zuzuordnen und somit keine sofort abziehbaren Betriebsausgaben (FG Köln 6.10.10, 13 K 4188/07, rkr., Abruf-Nr. 103826). Das Gericht stellte entscheidend darauf ab, dass zum Zeitpunkt der Erteilung eines Due Diligence-Auftrags regelmäßig davon auszugehen ist, dass bereits eine grundsätzliche Erwerbsentscheidung gefallen ist. Die Annahme, ein Zielunternehmen eröffne einem Interessenten einen derartig weitgehenden Zugriff auf die Unternehmensinterna, ohne dass die Geheimhaltung und ein gemeinsames Ziel wie ein Kauf oder eine Verschmelzung vereinbart worden seien, hält das FG Köln für lebensfremd.  

     

    Praxishinweis

    Das FG Köln hatte gegen seine Entscheidung u.a. deshalb die Revision beim BFH zugelassen, weil die bisherigen Entscheidungen des BFH jeweils zu Überschusseinkünften und nicht zu Gewinneinkünften ergangen sind. Da die Revision aber nicht eingelegt wurde, ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 155 | ID 146870